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Ihre Suche nach Aktenzeichen: "VI ZR 338/04" ODER "VI ZR 338.04" ergab 1 Treffer in 4 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2006, 2114; IMRRS 2006, 1347
Versicherungen
Schadensrecht - Zur Sicherung abgetr. Ersatzwagenkosten zugunsten Autovermieter
BGH, Urteil vom 04.04.2006 - VI ZR 338/04
1. Geht es dem Mietwagenunternehmen im Wesentlichen darum, die ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, so besorgt es keine Rechtsangelegenheit des geschädigten Kunden, sondern eine eigene Angelegenheit (Anschluss an Senatsurteile vom 26. Oktober 2004 - VI ZR 300/03 - VersR 2005, 241; vom 5. Juli 2005 - VI ZR 173/04 - VersR 2005, 1256 und vom 20. September 2005 - VI ZR 251/04 - VersR 2005, 1700).*)
2. Zur Frage, ob und inwieweit ein Unfallersatztarif erforderlich ist im Sinne des § 249 BGB.*)