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IBRRS 2009, 3576; IMRRS 2009, 1961
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verkehrsrecht - Sorgfaltsanforderungen beim Ein- und Aussteigevorgang

BGH, Urteil vom 06.10.2009 - VI ZR 316/08

1. Die Sorgfaltsanforderung des § 14 Abs. 1 StVO erfasst auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen.*)

2. Kommt es dabei zur Berührung der geöffneten Fahrzeugtür mit einem in zu geringem Abstand vorbeifahrenden LKW, kann eine hälftige Schadensteilung gerechtfertigt sein.*)

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