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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2007, 0942
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BGH, Urteil vom 13.07.1982 - VI ZR 300/79
Gereicht einer Partei das Gebrauchmachen von einem aus nachträglicher Sicht zu Unrecht erlangten Urteil nicht zum rechtlichen Vorwurf, dann ist sie auch nicht gehindert, zu ihrer Befriedigung den Ersatzanspruch des unterlegenen Gegners gegen dessen Anwalt, der im Vorprozeß ein Rechtsmittel versäumt hat, zu pfänden, und gegenüber dem Drittschuldner die Unrichtigkeit des im Vorprozeß ergangenen Urteils geltend zu machen.*)