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IBRRS 2004, 1463; IMRRS 2004, 0765
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Abstrakte Geltendmachung des Mehrwertsteuerbetrages

BGH, Urteil vom 18.05.2004 - VI ZR 267/03

Macht der Geschädigte im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens seines Kraftfahrzeuges und einer Ersatzbeschaffung bei einem gewerblichen Verkäufer über den vom Gericht geschätzten Differenz-Mehrwertsteuerbetrag im Sinne des § 25a UStG den vollen Mehrwertsteuerbetrag im Sinne des § 10 UStG lediglich abstrakt aufgrund eines Sachverständigengutachtens geltend, so steht diesem Begehren § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB entgegen (Bestätigung des Urteils vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)

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