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IBRRS 1992, 0370
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BGH, Urteil vom 14.07.1992 - VI ZR 214/91

Zur Abgrenzung der diagnostischen Verantwortlichkeit einer niedergelassenen Kinderärztin, die bei einem Neugeborenen eine Vorsorgeuntersuchung vornimmt, während Mutter und Kind im Krankenhaus von dem dort als Belegarzt tätigen Gynäkologen ärztlich betreut werden.*)

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