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IBRRS 1991, 0540
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BGH, Beschluss vom 17.12.1991 - VI ZB 26/91

Die Verlängerung der Frist zur Begründung des Rechtsmittels durch den Vorsitzenden des Rechtsmittelgerichts ist nicht wirksam, wenn im Zeitpunkt des Eingangs des Verlängerungsantrags die Frist zur Rechtsmittelbegründung bereits abgelaufen war (Abweichung von BGHZ 102, 37 ff. = NJW 1988, 268 = LM § 225 ZPO Nr. 3).*)

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