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IBRRS 1972, 0047
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BGH, Urteil vom 28.01.1972 - V ZR 183/69
Ein Zeuge, der im ersten Rechtszug uneidlich vernommen und im Berufungsverfahren wieder benannt wurde, muß nicht schon immer dann nochmals vernommen oder beeidigt werden, wenn das erst instanzliche Urteil (wegen inhaltlicher Unerheblichkeit der Aussage) die Glaubwürdigkeit des Zeugen gar nicht erörtert hat.Zum Erlöschen eines dinglichen Wohnrechts durch Kriegszerstörung der Räume (Bestätigung von BGHZ 7, 268).*)