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IBRRS 1980, 0202
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BGH, Urteil vom 26.11.1980 - V ZR 153/79

Erklärt in einem Zwangsversteigerungsverfahren der Ersteher eines Grundstücks als Inhaber einer darauf lastenden voll valutierten Darlehenshypothek, diese solle bestehen bleiben (§ 91 II ZVG), obwohl sie bei der Erlösverteilung teilweise ausfällt, dann hat der Ersteher gegen den Darlehensschuldner jedenfalls einen Bereicherungsanspruch auf Wertersatz (§§ 812 I 1, 818 I BGB) in der Höhe, in der die Darlehensforderung nicht durch die Erlöszuteilung befriedigt ist. Offen bleibt, ob mit jener Erklärung über § 91 III 2 ZVG die hypothekarisch gesicherte Darlehensforderung überhaupt in vollem Umfang erlischt.*)

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