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IBRRS 2010, 4343; IMRRS 2010, 3176
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vollstreckung bei suizidgefährdetem Schuldner

BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 82/10

Der Umstand, dass ein Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren geltend macht, dass sein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt wird, begründet - für sich genommen - keinen Grund für die Zulassung der Rechtsbeschwerde.*)

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