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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1955, 0195
Alle Sachgebiete
BGH, Beschluss vom 18.01.1955 - V ZB 39/54 (BoR)
a) Über die Rechtsbeschwerde in Bodenreformsachen des Landes Nordrhein-Westfalen entscheidet der BGH nach den Vorschriften über die weitere Beschwerde nach dem FGG, insbesondere in der Besetzung des § 139 GVG.*)
b) Ein Verfahren ist nicht mehr anhängig im Sinne des oben angeführten § 12, wenn das Beschwerdegericht den entscheidenden Teil des Beschlusses (auch ohne Mitteilung der Gründe) verkündet hat.*)