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IBRRS 2012, 2301
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Wintergeld: Transport von Baumaterial ist keine Bauleistung!

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.04.2012 - L 8 AL 161/10

1. Ein Betrieb des Baugewerbes ist ein Betrieb, der gewerblich überwiegend Bauleistungen auf dem Baumarkt erbringt. Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung und der Beseitigung von Bauwerken dienen.

2. Betriebe, die überwiegend Bauvorrichtungen, Baumaschinen, Baugeräte oder sonstige Baubetriebsmittel ohne Personal Betrieben gewerblich zur Verfügung stellen oder überwiegend Baustoffe oder Bauteile für den Markt herstellen, sowie Betriebe, die Betonentladegeräte gewerblich zur Verfügung stellen, sind keine Betriebe in diesem Sinne.

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