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IBRRS 1992, 0315
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BGH, Urteil vom 17.06.1992 - IV ZR 88/91

Ein erbvertraglich gebundener Erblasser, der zu Beginn einer im Alter von 61 Jahren geschlossenen Ehe seiner 52 Jahre alten Frau die Mitberechtigung an seinem liquiden Vermögen unentgeltlich in der Erwartung einräumt, sich dadurch ihre Betreuung und Pflege bis zum Tod zu erhalten, mißbraucht sein Recht zu lebzeitigen Verfügungen nicht.*)

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