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IBRRS 2000, 2117
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BGH, Urteil vom 26.10.2000 - III ZR 53/99

BGB § 839 Fe; DDR: KommunalVerf §§ 45, 95a) Zur kommunalaufsichtlichen Genehmigungspflicht öffentlich-rechtlicher Zusagen des Landkreises hinsichtlich der Belegung und der Pflegesatzhöhe für ein zu errichtendes Altenpflegeheim.b) Hat der Landkreis einem Investor Zusagen gemacht, die für die Errichtung und den späteren Betrieb eines Altenpflegeheims eine Vertrauensgrundlage bilden sollen, trifft ihn auch die ihm gegenüber dem Empfänger der Zusagen obliegende Amtspflicht, die notwendige Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.c) Wäre die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde auf einen entsprechenden Antrag des Landkreises erteilt worden oder zu erteilen gewesen, ist der geschädigte Empfänger der Zusagen nach Amtshaftungsgrundsätzen so zu stellen, als hätte der Landkreis seinen Zusagen entsprochen; wäre die Genehmigung nicht erteilt worden, kommt eine Haftung des Landkreises insoweit in Betracht, als die Zusagen ein haftungsrechtlich relevantes Vertrauen begründeten.BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - III ZR 53/99 - OLG Hamburg LG Hamburg*)

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