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IBRRS 1991, 0778
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BGH, Urteil vom 28.02.1991 - III ZR 49/90
1. § 17a V GVG i. d. F. des Gesetzes zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Viertes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung - 4. VwGO-Änderungsgesetz) vom 17. 12. 1990 (BGBl I, 2809) findet in Fällen, in denen die geänderten Rechtswegvorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes bei Abschluß des ersten Rechtszuges noch nicht in Kraft getreten waren, keine Anwendung.*)
2. Zur Frage der Verjährung von Forderungen einer Gemeinde im Rahmen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.*)