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Aktuelle Position:
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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2008, 2293; IMRRS 2008, 1358
Allgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Erlaubnisvorbehalt nach dem Rechtsberatungsgesetz
BGH, Urteil vom 03.07.2008 - III ZR 260/07
Es wird daran festgehalten, dass es für den Erlaubnisvorbehalt nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht darauf ankommt, ob der Vertragspartner des Rechtsuchenden sich zur Erfüllung seiner Beratungspflichten eines zugelassenen Rechtsberaters als Erfüllungsgehilfen bedient. Eine verfassungskonforme, in dieser Hinsicht erweiternde Auslegung des Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG kommt nicht in Betracht.*)