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IBRRS 2015, 3044; IMRRS 2015, 1378
Steuerrecht
Grunderwerbsteuer nachträglich aufgehoben: Einziehen von Säumniszuschlägen unbillig!
BFH, Beschluss vom 09.09.2015 - II B 28/15
1. Der Erlass von Säumniszuschlägen nach § 227 AO ist auch in Fällen, in denen die Grunderwerbsteuer später nach § 16 Abs. 1 GrEStG aufgehoben, möglich.
2. Sobald der Steuerpflichtige in so einem Fall wirksam vom Kaufvertrag zurücktritt, hat er einen Anspruch auf Aufhebung der festgesetzten Grunderwerbsteuer; die Einziehung der verwirkten Säumniszuschläge ist damit unbillig.