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IBRRS 1990, 0601
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BGH, Urteil vom 07.06.1990 - I ZR 298/88

1. Wird der Geschäftsbetrieb einer Gesellschaft einschließlich der firmenrechtlichen Kennzeichnungsmittel im Wege der Verschmelzung (hier im Wege einer aufnehmenden Fusion nach schweizerischem Recht) übertragen und von der übernehmenden Gesellschaft unter der übertragenen Kennzeichnung im wesentlichen fortgesetzt, steht der Zulässigkeit und Wirksamkeit der Übertragung auch der Firmenrechte und damit der Erhaltung des Altersrangs dieser Rechte nicht entgegen, daß die übertragende Gesellschaft mit Wirksamwerden der Verschmelzung erlischt.*)

2. Zur Frage der Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne unter dem Gesichtspunkt der Branchennähe bei Firmen, die einerseits Farbmeß-Datenverarbeitungsanlagen nebst Zubehör, andererseits für Computer geeignete Druckerzeugnisse (Computerformulare) herstellen und vertreiben.*)

3. Zu den Voraussetzungen des Verwirkungseinwands gegenüber einem auf § 16 I UWG gestützten kennzeichnungsrechtlichen Unterlassungsanspruchs.*)

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