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IBRRS 2000, 1852
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BGH, Urteil vom 13.04.2000 - I ZR 290/97
CMR Art. 17 Abs. 2Der Verlust von - erkennbar besonders wertvollem - Transportgut (hier: sechs PKW) infolge Raubüberfalls im Ausland (hier: Sofia/Bulgarien) ist in der Regel nicht unvermeidbar, wenn der in der Dunkelheit eintreffende Fahrer deshalb gezwungen ist, anzuhalten und Dritte nach dem Weg zu fragen, weil er weder mit einem Stadtplan vom Empfangsort noch zumindest mit einer genauen Wegbeschreibung zur Empfängeradresse ausgestattet ist.BGH, Urt. v. 13. April 2000 - I ZR 290/97 - OLG Bremen LG Bremen*)