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IBRRS 1998, 0057
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BGH, Urteil vom 15.01.1998 - I ZR 244/95
Lager-Verkauf UWG § 7 Abs. 1a) Der Lagerverkauf beschädigter Elektrogeräte durch ein - seine Waren sowohl im Wege des Versandhandels als auch stationär vertreibendes - Großunternehmen, das die anfallenden beschädigten Geräte in einem seiner Lager zentral sammelt und von dort aus veräußert, ist grundsätzlich nicht als Sonderveranstaltung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG zu werten.b) Zur Frage der zulässigen Ankündigung eines solchen Lagerverkaufs.BGH, Urt. v. 15. Januar 1998 - I ZR 244/95 - Kammergericht LG Berlin*)