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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2001, 1320
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BGH, Urteil vom 06.07.2001 - I ZR 198/98
Die Werbung mit der an den Abschluss eines Netzkartenvertrages gekoppelten, unentgeltlichen oder besonders günstigen Abgabe eines Mobiltelefons stellt sich als ein legitimer Hinweis auf den günstigen, durch verschiedene Bestandteile geprägten Preis einer einheitlichen, nicht in Haupt- und Nebenleistung aufzuspaltenden Gesamtleistung dar, durch den die eigene Leistungsfähigkeit hervorgehoben wird. (Leitsatz der Redaktion)*)