Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Die Anzeige "Bester Treffer" wurde von Ihren Suchergebnissen verborgen.
Sie werden in Zukunft keine besten Treffer mehr sehen.(Einstellungen bearbeiten)
Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".
Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.
Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.
Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.
Ihre Suche nach Aktenzeichen: "I ZR 191/82" ODER "I ZR 191.82" ergab 1 Treffer in 4 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1985, 0049
Alle Sachgebiete
BGH, Urteil vom 28.02.1985 - I ZR 191/82
Ein Forderungserwerb zur Einziehung auf fremde Rechnung und die Einziehung der Forderungen bedürfen jedenfalls dann keiner Erlaubnis nach dem RBerG, wenn es sich im Rahmen des Geschäftsbetriebs und -zwecks des Abtretungsempfängers um einen Ausnahmefall auf Grund einer einmaligen Abtretung eines zusammenhängenden Forderungsbestandes handelt, dessen wirtschaftlicher Grund in der Auflösung und Umgestaltung des Unternehmens des Abtretenden liegt.*)