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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2000, 0186
Mit Beitrag
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 26.09.1991 - I ZR 149/89
a. Ausnahmen von der dreißigjährigen Regelverjährung für Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag;
b. sechsmonatige Verjährung nach § 21 UWG für - unter dem Gesichtspunkt auftragloser Geschäftsführung geltendgemachte - Ansprüche auf Erstattung der Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
Abmahnkostenverjährung - Ansprüche auf Erstattung von Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, die unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag geltend gemacht werden, verjähren nach § 21 UWG in sechs Monaten.