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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 3324; IMRRS 2011, 2387
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsschutzantrag eines Prozessunfähigen

BGH, Urteil vom 17.08.2011 - I ZB 73/09

1. Die Prozessunfähigkeit des Schuldners stellt keinen ganz besonderen Umstand dar, der eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte der Zwangsvollstreckung begründen könnte.

2. Der Vollstreckungsschutzantrag, der von einer prozessunfähigen und auch nicht wirksam vertretenen Partei gestellt worden ist, ist daher unwirksam und darf nicht beschieden werden.

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