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IBRRS 1975, 0004
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BGH, Beschluss vom 16.05.1975 - I ZB 6/74

1. Eine Warenkennzeichnung, deren Bildwirkung sich aus einer bestimmten Musterung ergibt, die durch eine bestimmte Verflechtungsart von farbigen Kunststoffbändern in der Stahldrahtumflechtung von Schlauchleitungen aus Gummi oder Kunststoff hervorgerufen wird, kann als Warenzeichen eintragungsfähig sein.*)

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