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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1998, 0247
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BGH, Beschluss vom 25.06.1998 - I ZB 30/98
ZPO § 233 GaErhält der Prozeßbevollmächtigte einer Partei vor Ablauf der Berufungsfrist vom Richter die Auskunft, ein Berichtigungsbeschluß sei antragsgemäß ergangen, braucht er nicht vorsorglich für den Fall, daß die Berichtigung im Wege der sofortigen Beschwerde wieder rückgängig gemacht und das ursprüngliche Urteil wieder hergestellt wird, Berufung einzulegen.BGH, Beschl. v. 25. Juni 1998 - I ZB 30/98 - OLG Celle LG Hannover*)