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IBRRS 2021, 0055
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BGH, Beschluss vom 26.11.2020 - AnwZ (Brfg) 13/20

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IBRRS 2020, 2586
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Beschluss vom 29.07.2020 - AnwZ (Brfg) 13/20

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IBRRS 2021, 0055
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BGH, Beschluss vom 26.11.2020 - AnwZ (Brfg) 13/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 2586
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Beschluss vom 29.07.2020 - AnwZ (Brfg) 13/20

Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls - Amtsermittlungsgrundsatz

Will ein An­walt einen Ver­stoß des An­walts­ge­richts­hofs gegen den Amts­er­mitt­lungs­grund­satz rügen, muss er kon­kre­te Tat­sa­chen be­nen­nen, die für die Ver­let­zung der Un­ter­su­chungs­pflicht spre­chen. Ein pau­scha­ler Vor­trag, er habe Be­weis­an­trä­ge ge­stellt, denen das Ge­richt nicht ge­folgt sei, ge­nügt hier­für nicht. Das hat der Bun­des­ge­richts­hof mit Be­schluss vom 29.07.2020 ent­schie­den.

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