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IBRRS 2007, 4766
Mit Beitrag
Bauarbeitsrecht
Urlaubskassenverfahren gilt auch für ausländische Auftraggeber
BAG, Urteil vom 14.08.2007 - 9 AZR 167/07
1. § 1 Abs. 1 AEntG erstreckt § 8 Nr. 8 BRTV Bau und § 15 Abs. 2 VTV Bau auch auf ein Arbeitsverhältnis, das zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags beschäftigten Arbeitnehmern besteht. Die Erstreckung setzt voraus, dass der ausländische Arbeitgeber in seinem Betrieb überwiegend Bauleistungen i.S.d. § 175 Abs. 2 SGB III erbringt.
2. Das mit § 8 Nr. 15.1 Satz 1 BRTV Bau verfolgte Ziel, die Auszahlung der Urlaubsvergütung zu sichern, verlangt nicht, dass der Beklagte alles ihm Mögliche unternimmt, um dem Arbeitnehmer die Auszahlung der Entschädigung zu gewährleisten.