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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2004, 0048
Öffentliches Baurecht
Durchsetzung einer Beseitigungsverfügung
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2003 - 8 B 11827/03
Eine Duldungsanordnung zur Durchsetzung einer Beseitigungsverfügung kann nur erlassen werden, wenn die Gefahr besteht, dass ein Dritter unter Berufung auf eigene Rechte den Vollzug der Beseitigungsverfügung verhindert. Sie ist daher rechtswidrig, wenn ihr Adressat dem Vollzug der Beseitigungsverfügung zugestimmt hat oder ihm offensichtlich kein den Vollzug hinderndes Recht zusteht.*)