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IBRRS 2008, 2244; IMRRS 2008, 1325
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Flugreisekosten des Rechtsanwalts erstattungsfähig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.02.2008 - 6 W 207/07

1. Flugreisekosten des Prozessbevollmächtigten sind - in Höhe der Kosten für einen Flug in der Economy Class - erstattungsfähig, wenn die Mehrkosten der Flugreise nicht außer Verhältnis zu den Kosten der Benutzung der Bahn (1. Wagenklasse) stehen; dies ist für einen Flug von München nach Frankfurt regelmäßig der Fall.*)

2. Kosten für eine erforderliche Übernachtung in Frankfurt sind - jedenfalls außerhalb von Messezeiten - in Höhe von höchstens 170,-- € erstattungsfähig.*)

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