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IBRRS 2016, 1273; IMRRS 2016, 0810
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ausbau eines Schienenwegs: Wann ist eine zusätzliche Lärmbelastung beachtlich?

VG Braunschweig, Beschluss vom 20.05.2015 - 6 B 80/15

Entsteht durch den Ausbau eines Schienenwegs eine zusätzliche Lärmbelastung, so ist sie nur dann rechtlich beachtlich, wenn die Lärmbelastung die planerische Vorbelastung der Grundstücke übersteigt. Abzustellen ist dabei auf die rechtlich zulässige Ausnutzbarkeit des Schienenwegs und nicht auf dessen tatsächliche Ausnutzung.

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