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IBRRS 2011, 2099; IMRRS 2011, 1509
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gesetzl. Richter bei Kammerentscheidung in Einzelrichtersache

OLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2010 - 5 U 1317/09

1. Ist ein Rechtsstreit einem Kammermitglied als Einzelrichter zur Verhandlung und Entscheidung übertragen, darf stattdessen nicht die vollbesetzte Kammer ohne vorherige Anhörung der Parteien und förmlichen Übernahmebeschluss entscheiden. Der Verfahrensfehler ist nicht nach § 348 Abs. 4 ZPO oder § 295 ZPO unbeachtlich.

2. Ein in erster Instanz unterlaufener Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 ZPO zwingt - ungeachtet der weiteren Voraussetzungen des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO - zur Zurückverweisung, wenn das erstinstanzliche Verfahren überhaupt keine Grundlage für das Berufungsverfahren darstellen kann.

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