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IBRRS 2007, 4744; IMRRS 2007, 2332
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Hinzuziehung eines Bevollmächtigen

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2007 - 5 S 2243/05

Unternehmen, deren Geschäftszweck die Errichtung und der Betrieb von Werbeanlagen ist, sind in der Regel in der Lage, die hiermit im Zusammenhang stehenden baurechtlichen Fragen in ihrem rechtlichen Gehalt zu erfassen und ihren Standpunkt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht im Widerspruchsverfahren selbst vorzutragen; die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren ist daher in der Regel nicht im Sinne des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO notwendig.*)

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