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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2014, 2118; IMRRS 2014, 1135
Mit Beitrag
Prozessuales
Kosten des Rechtsstreits umfassen auch die Kosten des Prozessvergleichs
OLG Hamburg, Beschluss vom 24.07.2014 - 4 W 83/14
Wenn eine Partei in einem Prozessvergleich die Kosten des Rechtsstreits übernimmt, sind damit regelmäßig auch die Kosten des Prozessvergleichs erfasst. Eine Aufhebung der Kosten des Prozessvergleichs nach § 98 ZPO kommt in diesem Fall grundsätzlich nicht in Betracht.*)