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IBRRS 2014, 2015; IMRRS 2014, 1085
ImmobilienImmobilien
Erwerber-GbR besteht aus Verwandten des Verkäufers: Kein Ausschluss des Vorkaufrechts!

OLG Celle, Beschluss vom 21.11.2013 - 4 W 201/13

§ 26 Nr. 1 BauGB ist nicht einschlägig, wenn Käufer des Grundstücks eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, deren Gesellschafter ausschließlich (natürliche) Personen sind, die ihrerseits dem Anwendungsbereich des § 26 Nr. 1 BauGB unterfallen.*)

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