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IBRRS 2012, 2630; IMRRS 2012, 1905
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Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Fälligkeit und Verjährung treten auch ohne Rechnung ein!

OLG Jena, Urteil vom 15.05.2012 - 4 U 661/11

1. Die Erteilung einer Rechnung ist grundsätzlich keine Fälligkeitsvoraussetzung; und zwar auch dann nicht, wenn der Schuldner nach der Verkehrssitte einen Anspruch auf eine spezifizierte (Ab-)Rechnung hat.

2. Eine ausnahmsweise bis zum Zugang einer Rechnung hinausgeschobene Fälligkeit bedarf daher einer vertraglichen oder gesetzlichen Sonderregelung; wie sie z. B. in § 16 Abs. 3 VOB/B oder § 15 HOAI für Werklohnforderungen oder Architektenhonorar enthalten ist.

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