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IBRRS 2011, 3121
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Prüfungspflicht verletzt: Haftungsquote AN 10%, AG/Statiker 90%!

OLG Jena, Urteil vom 28.10.2009 - 4 U 141/07

1. Ein Unternehmer muss die Planung als Fachmann prüfen und Bedenken mitteilen. Er hat im Rahmen seiner Möglichkeiten zu fragen, ob die Planung zur Verwirklichung des geschuldeten Leistungserfolgs geeignet ist.

2. Die Prüfungs- und Anzeigepflicht ist nicht grenzenlos. Es gehört deshalb nicht zum Pflichtenkreis des Unternehmers, die Erkenntnisse eines Architekten oder Sonderfachmanns auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen, es sei denn, der Fehler ist offenkundig.

3. Die zu geringe Bemessung eines Trapezblechs muss ein Dachdecker als Fachmann erkennen und beanstanden. Verletzt er diese Verpflichtung und kommt es zu einem Schaden, ist sein Verursachungsanteil mit 10% zu bemessen.

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