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IBRRS 2011, 0497; IMRRS 2011, 0366
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Einwendungen des Mieters bei fehlendem Antrag auf Sprengwasserabzug

AG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2010 - 34 C 16/10

Ein Mieter kann gegen die Abrechnung der Kosten für die Be- und Entwässerung eines Gartens und/oder Reinigung etc. p.p. mit Erfolg einwenden, dass der Vermieter es pflichtwidrig unterlassen hat, einen Antrag auf Sprengwasserabzug bei den zuständigen Wasserwerken hinsichtlich des insofern auch in Rechnung gestellten Abwassers zu stellen und einen Zwischenzähler zu installieren. Durch ein solches Verhalten verletzt ein Vermieter den Grundsatz ordentlicher Bewirtschaftung, so dass die Kosten für die Be- und Entwässerung des Gartens und/oder Reinigung etc. p.p. dann auch um diese Wassermengen zu kürzen sind.*)

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