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Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2016, 1584; IMRRS 2016, 0966
Sachverständige
Geschädigter darf neben dem Schädiger einen eigenen Sachverständigen heranziehen
AG Hamburg, Urteil vom 30.03.2016 - 33a C 336/15
1. Bei Kfz-Unfällen hat ein Geschädigter das Recht, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.*)
2. Dies gilt auch, wenn bereits der Schädiger einen Sachverständigen beauftragt hat.*)
3. Bei einem Auffahrunfall könnte es zu nicht sichtbaren Schäden unterhalb der weichen Stoßfängerteile kommen; um solche Schäden zu ermitteln oder auch auszuschließen, darf sich ein Geschädigter sachverständiger Hilfe bedienen.*)
4. Die Bagatellschadensgrenze liegt bei 750,00 Euro.*)