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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 0391
Mit Beitrag
Bauvertrag
Geräte bei übereinstimmenden Leistungsdaten akzeptiert: Abnahme unter Vorbehalt der Gleichwertigkeit!
OLG Koblenz, Urteil vom 10.02.2015 - 3 U 317/13
1. Verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Lieferung und Montage eines Kühlaggregats und eines Hochleistungsverdampfers bestimmter Hersteller und vereinbaren die Parteien anlässlich einer Abnahme, dass auch anstelle der vereinbarten Geräte andere gleichwertige Geräte geliefert werden können, handelt es sich um eine Abnahme unter Vorbehalt, die als rechtliche Bedingung anzusehen ist.*)
2. Zwar geht der Anspruch auf Abschlagsrechnung nach der Fertigstellung der Arbeiten und Stellung der Schlussrechnung grundsätzlich unter, dies gilt zwar dann nicht, wenn mangels Abnahme oder Abnahmefähigkeit des Werks die Fälligkeit des Werklohnanspruchs nicht eintreten kann. In diesem Fall können Abschlagszahlungen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B 2009 aber nur in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrags geltend gemacht werden.*)