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IBRRS 2019, 0358
Mit Beitrag
Bauhaftung
Rohbauunternehmer muss für Absturzsicherung sorgen!
OLG Stuttgart, Urteil vom 13.12.2018 - 2 U 71/18
1. Zur Verkehrssicherungspflicht des Rohbauunternehmers und des verantwortlichen Bauleiters bei Bodenöffnungen in einer Zwischendecke.*)
2. Es entlastet den Rohbauunternehmer hinsichtlich seiner eigenen Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn der Geschädigte vom Bauherrn zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen eingesetzt wurde. Dass der Geschädigte zur Absicherung der Gefahrenstelle eingesetzt wurde und daher um die Gefahr wusste, ist nur bei der Gewichtung seines Mitverschuldens zu berücksichtigen.*)
3. Zur Frage der gemeinsamen Betriebsstätte im Sinne von § 106 Abs. 3 SGB VII, des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs und des Mitverschuldens.*)