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Aktuelle Position:
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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2012, 0763; IMRRS 2012, 0554
Steuerrecht
Steuerberater - Gründe zur Rückabwicklung eines Praxisübergabevertrags
OLG Hamm, Urteil vom 15.11.2011 - 2 U 65/11
1. Die Pflicht zur Verschwiegenheit ist bei der Übertragung einer Steuerberaterpraxis in besonderer Weise zu beachten. Unterlagen zur Praxiswertermittlung dürften keine Rückschlüsse auf die Auftraggeber zulassen. Den Auftraggeber betreffende Akten und Unterlagen dürften nur nach seiner Einwilligung übergeben werden.
2. Die erforderliche Zustimmung kann weder durch konkludentes Verhalten erteilt werden noch kann aus einem Schweigen des Mandanten auf ein entsprechendes Anschreiben auf eine konkludente Einwilligung des Mandanten gefolgert werden.