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IBRRS 2014, 0173
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein Ausschluss weiterer Wohngebäude in Dorfgebiet!

VGH Bayern, Urteil vom 18.04.2013 - 2 N 11.1758

1. Der Ausschluss sonstiger Wohngebäude in einem Dorfgebiet ist mit dessen allgemeiner Zweckbestimmung nicht vereinbar und verstößt damit gegen § 1 Abs. 5 und § 5 Abs. 1 BauNVO.*)

2. Die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs sowie der Grünordnung eines Bebauungsplans für ein bestehendes Dorfgebiet ist nicht abwägungsgerecht erfolgt, falls dadurch landwirtschaftliche Beriebe ohne zureichenden Grund durchschnitten werden.*)

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