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IBRRS 2011, 2720
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungsverbot ggü. Pächter: Verpächter klagebefugt?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2011 - 2 A 1202/10

1. Eine Klagebefugnis für die Anfechtung eines unmittelbar nur einen Dritten belastenden Verwaltungsakts besteht nur dann, wenn der Kläger sich insoweit auf eine öffentlich-rechtliche Norm stützen kann, die ihm eine eigene schutzfähige Rechtsposition einräumt.

2. Die gegen den Pächter einer Anlage (hier: Schweinemaststall) zum Schutz der umliegenden Wohnbevölkerung vor unzulässigen Geruchsbelästigungen adressierte Nutzungsuntersagung berührt subjektiv-öffentliche Rechte des Verpächters nicht in einer für die Annahme einer Klagebefugnis ausreichenden Weise.

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