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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "13 A 208/16" ODER "13 A 208.16"
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VPRRS 2017, 0041
Mit Beitrag
Verkehr
Öffentliche Verkehrsinteressen beeinträchtigt: Genehmigung zum Linienverkehr ist zu versagen!
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.01.2017 - 13 A 208/16
1. Die Genehmigung zum Linienverkehr ist zu versagen, wenn durch den beantragten Verkehr die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden.
2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der von der Genehmigungsbehörde getroffenen (Auswahl-) Entscheidung ist bei personenbeförderungsrechtlichen Konkurrentenklagen der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung.
3. Nach Ablauf der Antragsfristen führt ein nachträglich eingehender eigenwirtschaftlicher Antrag eines Verkehrsunternehmers nicht dazu, dass das Initiativrecht wieder an diesen zurückfällt.
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