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Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2012, 0958; IMRRS 2012, 0694
Prozessuales
Zwangsversteigerung - Altlasten des Objekts: Auskunftspflicht der Behörde!
AG Duisburg, Beschluss vom 19.11.2011 - 105 K 75/10
1. Die Amtshilfepflicht der Verwaltungsbehörden gegenüber den Gerichten folgt unmittelbar aus Art. 35 Abs. 1 GG. Sofern keine Sonderregelungen bestehen, wird sie durch die gesetzlichen Vorschriften über die Amtshilfe der Behörden untereinander als Ausdruck allgemeiner Rechtsgedanken konkretisiert.*)
2. Die untere Bodenschutzbehörde ist verpflichtet, im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren dem Vollstreckungsgericht oder dem von ihm beauftragten Sachverständigen im Wege der Amtshilfe Auskunft über die ihr vorliegenden Informationen über gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen der natürlichen Bodenbeschaffenheit des Versteigerungsobjekts (Altlasten) zu erteilen. Sie darf die Auskunft nicht von der Zustimmung betroffener Personen abhängig machen.*)