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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2016, 0393
Öffentliches Baurecht
Unzulässige Anwendung des vereinfachten Verfahrens ist erheblicher Abwägungsmangel!
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.05.2015 - 10 D 62/12
1. Die unzulässige Anwendung des vereinfachten Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans begründet einen beachtlichen Abwägungsmangel für den Fall, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
2. Anders als die Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche entzieht die die Baugebietsfestsetzung lediglich überlagernde Festsetzung dem Eigentümer nicht die Privatnützigkeit der Fläche, sondern schränkt sie nur ein.