Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Die Anzeige "Bester Treffer" wurde von Ihren Suchergebnissen verborgen.
Sie werden in Zukunft keine besten Treffer mehr sehen.(Einstellungen bearbeiten)
Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".
Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.
Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.
Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.
Ihre Suche nach Aktenzeichen: "10 C 456/11" ODER "10 C 456.11" ergab 2 Treffer in 4 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 2
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 2741; IMRRS 2012, 1999
Leasing und Erbbaurecht
Ist das Anbringen eines Katzennetzes eine bauliche Veränderung?
AG Berlin-Neukölln, Urteil vom 12.04.2012 - 10 C 456/11
Eine bauliche Veränderung ist eine auf Dauer angelegte, nicht ganz unerhebliche gegenständliche Umgestaltung oder Veränderung des Erscheinungsbildes sowohl der Wohnung, als auch des Gebäudes. Damit ist eine bauliche Veränderung in dem Aufstellen einer Holzkonstruktion, zum Halt eines Netzes, zu sehen.
"Katzentreppe" zum Balkon: Unterlassungsanspruch des Vermieters?
AG Neukölln, Urteil vom 12.04.2012 - 10 C 456/11
Eine bauliche Veränderung ist eine auf Dauer angelegte, nicht ganz unerhebliche gegenständliche Umgestaltung oder Veränderung des Erscheinungsbildes sowohl der Wohnung, als auch des Gebäudes. Darunter fällt auch die Errichtung einer Holzkonstruktion mit daran befestigtem Netz. Hiergegen steht dem Vermieter ein Unterlassungsansrpuch zu.