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IBRRS 2020, 2030
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Normenkontrollantrag einer Genehmigungsbehörde

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.04.2020 - 1 MN 125/19

1. Die mit der Umsetzung eines Bebauungsplans befasste Genehmigungsbehörde kann diesen auch dann im Normenkontrollverfahren überprüfen lassen, wenn sie hinsichtlich einer zugrundeliegenden Flächennutzungsplanänderung die Genehmigungsfiktion des § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB hat eintreten lassen.*)

2. Im Rahmen einer Alternativenprüfung muss die Gemeinde keine Standortalternativen für ein kleines Gewerbegebiet betrachten, die die umfassende Neuordnung des (größeren) Alternativstandorts voraussetzen.*)

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