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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 308/15
BGH, Urteil vom 09.05.2017 - XI ZR 308/15
Volltext14 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IMR 2017, 380 | BGH - Kontogebühr in der Darlehensphase eines Bausparvertrags ist AGB-widrig! |
9 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 15.11.2022 - XI ZR 551/21
Die von einer Bausparkasse für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen mit Bausparern vorformulierte Klausel "Die Bausparkasse berechnet während der Sparphase jeweils bei Jahresbeginn - bei nicht vollständigen Kalenderjahren anteilig - für jedes Konto des Bausparers ein Jahresentgelt von 12 EUR p.a." ist im Verkehr mit Verbrauchern gem. § 307 Abs. 1 Satz 1, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Anschluss an Senatsurteil, IMR 2017, 380).*)
VolltextOLG Celle, Urteil vom 17.11.2021 - 3 U 39/21
Bausparkassen dürfen für die Kontoführung auch in der Ansparphase kein Entgelt verlangen.
VolltextBGH, Urteil vom 22.09.2020 - XI ZR 162/19
Wenn ein Unternehmer sowohl eine Webseite unterhält als auch Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, müssen die Informationen nach § 36 Abs. 1 VSBG sowohl gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 VSBG auf seiner Webseite erscheinen als auch gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 2 VSBG in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen werden. (Rn. 13)*)
VolltextBGH, Urteil vom 30.06.2020 - XI ZR 119/19
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts enthaltene Entgeltklausel für ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle. Sie ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 41 Abs. 2 ZKG unwirksam, wenn bei der Bemessung des Entgelts das kontoführende Institut den mit der Führung von Basiskonten verbundenen Mehraufwand allein auf die Inhaber von Basiskonten umgelegt hat. (Rn. 15 - 18 und 26 - 28)*)
VolltextBGH, Urteil vom 10.09.2019 - XI ZR 7/19
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse enthaltene Bestimmung
"4. Sonstige Kredite
4.8 Sonstige Entgelte
…
Bearbeitungsentgelt für Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen 100,00 €"
unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)
VolltextBGH, Urteil vom 16.10.2018 - XI ZR 593/16
Zur Unwirksamkeit einer formularmäßigen Klausel über eine Bearbeitungsprovision in Unternehmerdarlehen (Fortführung des Senatsurteils vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, BGHZ 215, 172).*)
VolltextBGH, Urteil vom 05.10.2017 - III ZR 56/17
Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens, nach der für die Internetznutzung nach Verbrauch des im Tarif enthaltenen Datenvolumens dieses automatisch bis zu drei Mal pro Abrechnungszeitraum um jeweils weitere Datenvolumen zu einem Pauschalpreis erweitert wird (sog. Datenautomatik) und erst nach Verbrauch der Erweiterungen eine unbeschränkte geschwindigkeitsreduzierte Internetnutzung vorgesehen ist, unterliegt als Leistungsbeschreibung nicht der Inhaltskontrolle Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB.
BGH, Urteil vom 20.07.2017 - VII ZR 259/16
Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Einheitspreis-Bauvertrags enthaltene Klausel "Die dem Angebot des Auftragnehmers zu Grunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich." benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher unwirksam.*)
VolltextBGH, Urteil vom 09.05.2017 - XI ZR 308/15
Die in den von einer Bausparkasse für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen vorformulierten Darlehensverträgen enthaltene Bestimmung
"Kontogebühr: derzeit je Konto 9,48 EUR jährlich (gemäß ABB)"
sowie die in den von der Bausparkasse regelmäßig verwendeten und in die Darlehensverträge einbezogenen Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) enthaltene Bestimmung
"Für ein Konto in der Darlehensphase beträgt die Kontogebühr 9,48 Euro."
sind im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)
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(09.05.2017) Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine bei Gewährung eines Bauspardarlehens vom Verbraucher in der Darlehensphase zu zahlende "Kontogebühr" unwirksam ist.
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