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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Verg 6/00
BayObLG, Beschluss vom 24.10.2000 - Verg 6/00
VolltextIBRRS 2003, 0651; VPRRS 2003, 0182
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2000 - Verg 6/00
VolltextIBRRS 2003, 0947; VPRRS 2003, 0280
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2000 - Verg 6/00
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
4 Beiträge gefunden |
IBR 2021, 199 | OLG München - Sind konzernverbundene Unternehmen bei Loslimitierung auszuschließen? |
VPR 2021, 49 | OLG München - Kein automatischer Ausschluss konzernverbundener Unternehmen bei Loslimitierung! |
IBR 2007, 643 | VK Nordbayern - Doppelbewerbung von Holding-Töchtern unzulässig? |
IBR 2001, 36 | BayObLG - Inhalt von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen |
170 Volltexturteile gefunden |
VK Lüneburg, Beschluss vom 28.08.2001 - 203-VgK-17/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2001 - Verg 27/01
Ob der Bieter die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Zuverlässigkeit (§ 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A 2. Abschnitt) bietet, ist anhand der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden. Zu den in die rechtliche Beurteilung einzubeziehenden Umständen zählt vor allem ein früheres vertragswidriges Verhalten des Bieters, namentlich vorwerfbare Lieferverzögerungen (vgl. Senatsbeschl. vom 10. Mai 2000 - Verg 5/00) sowie Schlechtleistungen. Erforderlich ist eine umfassende Abwägung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte unter angemessener Berücksichtigung des Umfangs, der Intensität, des. Ausmaßes und des Grads der Vorwerfbarkeit der Vertragsverletzungen. Richtschnur für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Bieters ist dabei stets die Frage, inwieweit die zur Beurteilung stehenden Gesichtspunkte geeignet sind, eine ordnungsgemäße und vertragsgerechte Erbringung gerade der ausgeschriebenen und vom Antragsteller angebotenen Leistung in Frage zu stellen. Demzufolge ist auch die Ursache für die nicht vertragsgerechte Durchführung eines früheren Auftrags in die Betrachtung einzubeziehen.
Ist ein Lieferverzug durch besondere Umstände verursacht worden, die in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung nicht ernsthaft zu befürchten sind oder die sich sogar ausschließen lassen, kann aus der Überschreitung der vereinbarten Liefertermine bei einem früheren Auftrag (ausnahmsweise) nicht darauf geschlossen werden, dass auch die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung des anstehenden Auftrags in Frage gestellt ist.
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.07.2001 - Verg 20/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2001 - Verg 23/00
Eine Vergabestelle verstößt gegen die Gebote des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung, wenn sie einen Bieter auch noch nach Ablauf der gesetzten Frist für die Teilnahmeanträge und der weiteren Frist für die Angebotsabgabe zum Verhandlungsverfahren zulässt und das Angebot sogar für den Zuschlag auswählt.
VolltextOLG Dresden, Beschluss vom 05.04.2001 - WVerg 8/00
1. Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist als selbstständiger Verwaltungsakt selbstständig anfechtbar.*)
2. Die fehlende dritte Unterschrift unter einem Kostenfestsetzungsbescheid kann nachgeholt werden.*)
3. Auftragssumme nach § 12 a Abs. 2 GKG ist regelmäßig der Bruttobetrag des Angebots, das der Antragsteller des Vergabenachrprüfungsverfahren abgegeben hat.*)
VolltextOLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2001 - 1 Verg 5/00
1. Das Interesse in Sinne des § 107 Abs. 2 S. 1 GWB ergibt sich nicht allein daraus, das ein Unternehmen die Nachprüfung des Vergabeverfahrens mit dem Ziel der Zuschlagserteilung beantragt. Mindestvoraussetzung ist vielmehr, dass sich der Antragsteller entweder an dem der ( beabsichtigten ) Auftragsvergabe vorausgehenden Wettbewerb beteiligt hat oder darlegt, gerade daran durch den behaupteten Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts gehindert gewesen zu sein.*)
2. Hat die Vergabestelle die Gesamtleistung in mehrere Fachlose aufgeteilt und sich die Einzellosvergabe an verschiedene Bieter vorbehalten, kann das alle Lose umfassende Angebot einer die "Gesamtvergabe" anstrebenden vertikalen Bietergemeinschaft nicht dahin ausgelegt werden, dass sie daneben auch Einzellose anbieten wollte.*)
3. Für eine mit der Entscheidung in der Hauptsache verbundene Streitwertfestsetzung durch die Vergabekammer gibt es weder eine Rechtsgrundlage noch ein Bedürfnis.*)
VolltextBayObLG, Beschluss vom 08.02.2001 - Verg 13/00
Im Beschwerdeverfahren nach GWB §§ 116 ff ist über die Erstattung von außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen nach billigem Ermessen zu entscheiden (VwGO § 162 Abs 3 analog); die Anordnung der Erstattung entspricht in der Regel der Billigkeit, wenn ein Beigeladener erfolgreich Anträge gestellt oder Rechtsmittel eingelegt hat.*)
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2001 - Verg 26/00
Der Rechtspfleger des Oberlandesgerichts hat nicht nur für das Beschwerdeverfahren (wenn ein solches stattgefunden hat), sondern auch für das vorausgegangene Verfahren bei der Vergabekammer die zu erstattenden Kosten aufgrund der rechtskräftig gewordenen Kostengrundentscheidung(en) festzusetzen.
VolltextOLG Koblenz, Beschluss vom 18.01.2001 - Verg 5/00
1. Das Interesse in Sinne des § 107 Abs. 2 S. 1 GWB ergibt sich nicht allein daraus, das ein Unternehmen die Nachprüfung des Vergabeverfahrens mit dem Ziel der Zuschlagserteilung beantragt. Mindestvoraussetzung ist vielmehr, dass sich der Antragsteller entweder an dem der (beabsichtigten) Auftragsvergabe vorausgehenden Wettbewerb beteiligt hat oder darlegt, gerade daran durch den behaupteten Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts gehindert gewesen zu sein.*)
2. Hat die Vergabestelle die Gesamtleistung in mehrere Fachlose aufgeteilt und sich die Einzellosvergabe an verschiedene Bieter vorbehalten, kann das alle Lose umfassende Angebot einer die "Gesamtvergabe" anstrebenden vertikalen Bietergemeinschaft nicht dahin ausgelegt werden, dass sie daneben auch Einzellose anbieten wollte.*)
3. Für eine mit der Entscheidung in der Hauptsache verbundene Streitwertfestsetzung durch die Vergabekammer gibt es weder eine Rechtsgrundlage noch ein Bedürfnis.*)
VolltextVK Brandenburg, Beschluss vom 02.01.2001 - 2 VK 74/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - Verg 20/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2000 - 203-VgK-15/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2000 - VgK-15/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBayObLG, Beschluss vom 24.10.2000 - Verg 6/00
1. Die Vergabekammer kann ihrer Entscheidung auch Verstöße des Auftraggebers gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren zugrunde legen, die der Antragsteller nicht gerügt hat, sofern keine Präklusion eingetreten ist.*)
2. Änderungsvorschläge müssen so gestaltet sein, daß der Auftraggeber in die Lage versetzt wird, diese zu prüfen und zu werten und dabei festzustellen, ob diese gleichwertig oder für ihn zweckdienlich sind.*)
3. Änderungsvorschläge müssen auch quantitativ gleichwertig sein; sie dürfen daher nicht nur einen gegenüber dem Hauptangebot reduzierten Leistungsumfang aufweisen.*)
VolltextOLG Jena, Beschluss vom 19.10.2000 - 6 Verg 6/00
Das Abweichen von der Mittelgebühr ist im Hinblick auf die Neuartigkeit der Rechtsmaterie sowie den Umfang und die Bedeutung der Nachprüfungsverfahren im Vergleich zu einem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren regelmäßig angemessen.
VolltextVK Sachsen, Beschluss vom 14.08.2000 - 1/SVK/71-00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 2/99
Es ist als ein Fall des "Unterliegens" (im Beschwerdeverfahren) in Analogie zu § 128 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 2 GWB zu begreifen, wenn ein auf § 118 Abs. 1 S. 3 GWB gestützter Antrag des Antragstellers (und Beschwerdeführers) mangels Erfolgsaussicht der Beschwerde zurückgewiesen wird und der Antragstellter seine Beschwerde daraufhin zurücknimmt.
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2000 - Verg 6/00
Die "Erkennbarkeit" einer Gefahrenlage, daß der Auftraggeber - nach ordnungsgemäßem Beginn des Vergabeverfahren - in dessen weiterem Verlauf wiederum einen Vergaberegelverstoß, der ihm schon bei früheren vergleichbaren Vergabeverfahren unterlaufen war, begehen könnte, wird durch § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nach seinem Wortlaut und Sinn nicht erfaßt. Demzufolge kann die Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB erst einsetzen, wenn ein Bieter von der Art und Weise der Durchführung einer Loslimitierung erfährt.
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2000 - Verg 6/00
Die Vergabebedingung "Loslimitierung" in der Auslegung gemäß dem Wettbewerbsprinzip wird verletzt, wenn mehrere Konzernunternehmen, die als "verbundene Unternehmen" im Sinne des § 36 Abs. 2 Satz 1 GWB anzusehen sind, bei der Auftragsvergabe als mehrere Unernehmen (mit der Chance, auch mehrere Aufträge zu erhalten) und nicht als ein an die Loslimitierung gebundenes Unternehmen behandelt werden.
VolltextVK Bund, Beschluss vom 30.03.2000 - VK 2-2/00
Die Vergabestelle muss den Rechtsgedanken des § 36 Abs. 2 Satz 1 GWB, dass Unternehmen, die unter einer einheitlichen Leitung stehen, als Einheit anzusehen sind, nicht bei der Bewertung der Angebote nach § 25 Nr. 3 VOL/A berücksichtigen, sondern bei der Prüfung der Frage, ob die Angebote im Wettbewerb erfolgt sind.
Volltext7 Abschnitte im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden |
7. Strikte Losbezuschlagung und Loslimitierungen (VOB/A § 5 Rn. 18-19)
5. Aufwendungen des Beigeladenen (GWB § 162 Rn. 25)
II. Gestaltungsvarianten bei der Losaufteilung (Abs. 1) (VgV § 30 Rn. 3-4)
f) Sonderfälle (VgV § 6 Rn. 41-42)
bb) Rechtswidrige Beihilfen (GWB § 103 Rn. 21-23)
VII. Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gem. Art. 267 AEUV (GWB § 179 Rn. 19-23)
b) Bestimmungen über das Vergabeverfahren als Bezugspunkt (GWB § 97 Rn. 158-163)